Bundesverfassungs-Chor

Gemeinsames Volksliedl’n

Wer so viel Zeit mit dem Einüben von Liedern verwendet, hat keine Zeit mehr für evidenzbasierte Rechtsprechung. Man muss halt Prioritäten setzen.

1 x pro Woche trifft sich der Bundesverfassungs-Chor zum gemeinsamen Volksliedl’n. Wie auf dem Bild zu sehen ist, singen nicht alle laut mit. Das stille Mitsingen ist eine Spezialität des BVerC!