Studie belegt: ARD und ZDF berichten einseitig

ARD und ZDF verstoßen somit gegen die Vorgabe des Bundes-Verfassungsgerichts, welches 2013 die Zwangsgebühr an die Auflage gekoppelt hatte, dass ausgewogen und vielseitig berichtet werden muss.

Studie (Auszug)

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