Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek erklärt, warum der Phänomen-Bereich „Verfassungsschutz relevante Delegitimierung des Staates“ verfassungswidrig ist.

Der Phänomen-Bereich „Verfassungsschutz relevante Delegitimierung des Staates“ wurde auf Drängen der SPD eingeführt.



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